Jedes Prüfungsfach ist immer auf 100 Punkte ausgelegt.
Die Aufgabenstellungen sind mit mehr als einem Wort, in der Regel in ganzen Sätzen oder mit mehreren Stichworten zu beantworten.
Bei Aufgaben, die eine Aufzählung von n-Fakten zur Lösung erfordern, werden nur die ersten n-Fakten gewertet. Alle darüber hinausgehenden Aufzählungen werden gestrichen.
Es wird jeweils ein Aufgaben- und ein Lösungsteil ausgegeben. Die Ergebnisse und Rechenwege sind in den Lösungsteil einzutragen. Beide Teile sind nach der Prüfung abzugeben.
Sämtliche Arbeiten, mit Ausnahme von Zeichnungen, dürfen nur mit dokumentenechtem Schreibgerät (z.B. Kugelschreiber) ausgeführt werden.
Konzeptpapier wird zur Verfügung gestellt.
In den zugelassenen Hilfsmitteln sind Unterstreichungen, Klebezettel und Anmerkungen, soweit sie Querverweise auf andere Paragrafen sind, jedoch keine Kommentierungen, zugelassen. Handschriftliche Ergänzungen sind nicht zulässig.
Darüber hinaus gehende Hilfsmittel, z.B. finanzmathematische Tabellen sind dem jeweiligen Aufgabensatz gegebenenfalls als Anlage beigefügt.
Die Angabe von Paragrafen ist (falls nicht anders verlangt) zum Erreichen der vollen Punktzahl nicht erforderlich.
Elektronische Kommunikationsmittel (z.B. Handy) sind nicht als Hilfsmittel zugelassen.